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Beim Betreten des Trainingsplatzes sowie am Trainingsplatz selbst sind alle Hunde ausnahmslos an der Leine zu führen. Ableinen der Hunde nur auf Anweisung des
Trainers.
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Das Spielenlassen oder frei Herumlaufen der Hunde am Trainingsplatz und auf dem Gelände des Trainingsplatzes während andere Hundeführer mit ihren Hunden
arbeiten, ist nicht gestattet.
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Während der Schutzarbeit sind Hunde die nicht an der Ausbildung teilnehmen, vom Platz fern zu halten.
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Hundeführer und Besucher, die ihre Kinder mit auf das Vereinsgelände nehmen, tragen für diese die volle Verantwortung.
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Kinder dürfen den Trainingsplatz nicht betreten (ausgenommen Hundeführer).
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Kinder sind von angebunden Hunden sowie den Hundeboxen fern zu halten.
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Für jeden Schaden, den ein Hund anrichtet, ist allein der Hundebesitzer haftbar.
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Für die ordnungsgemäße Verwahrung seines Hundes ist der Hundeführer verantwortlich.
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Rauflustige und bissige Hunde sind mit einem gut sitzenden Maulkorb zu versehen und der Hundeführer muss die Trainer sofort darüber informieren.
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Kranke oder mit einer ansteckenden Krankheit behaftete Hunde sind von der Ausbildung und dem Besuch des Vereinsgeländes ausgeschlossen.
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Läufige Hündinnen müssen unverzüglich den Trainern gemeldet werden und können diese nur nach gesonderter Vereinbarung trainieren.
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Das Schlagen oder die grobe Behandlung der Hunde ist verboten.
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Bei wiederholter Ermahnung erfolgt ausnahmslos Platzverbot.
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Der Mitgliedsbeitrag sowie der Kursbeitrag sind bei der Anmeldung zu entrichten.
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Eingezahlte Kursbeiträge werden auch bei Fernbleiben vom Kurs oder beim vorzeitigen Beenden des Kurses, nicht rückerstattet.
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Der Kursleiter sowie die Trainer sind berechtigt, bei nicht disziplinierten Verhalten die Hundeführer zu ermahnen oder vom Platz zu verweisen.
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Um Reinhaltung des Trainingsplatzes samt deren Einrichtungen (wie Boxen, Einzäunung,etc.) sowie des Vereinshauses wird im eigenen Interesse ersucht.
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Der Impfpass sowie ein Nachweis über das Bestehen einer Haftplichtversicherung sind bei der Anmeldung vorzuweisen.
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Kritiken und Änderungswünsche werden von allen Vorstandsmitgliedern gerne entgegen genommen.
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Für persönliche Sachwerte ist jeder Kursteilnehmer selbst verantwortlich.
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Der Verein haftet für keinerlei Schäden.
Die Vereinsleitung Bad Mitterndorf, am 26. Oktober 1998